Bauten und Anlagen in der Schutzzone

Häuser am Kleinbasler Rheinufer als Beispiele für Objekte in der Schutzzone.

Die Stadt- und Dorfbild-Schutzzone hat sogenannte historische Ensembles zum Gegenstand, d.h. Gebäudegruppen samt Vorgärten und Gärten, Strassenzüge oder Aussenanlagen, die gesamthaft als schützenswert eingestuft werden. Die Einweisung einer Liegenschaft in die Schutzzone erfolgt im Rahmen der Zonenplanung und hat einen vor allem auf die Gebäudehülle gerichteten und für diese verbindlichen Denkmalschutz zur Folge (DSchG, § 13). Vorhaben in der Schutzzone sind vorab grundsätzlich mit der Denkmalpflege abzusprechen. Im Baubewilligungsverfahren nimmt die Kantonale Denkmalpflege verbindlich Stellung und erlässt Auflagen zur Ausführung des Vorhabens.