Bauten und Anlagen in der Schonzone

Wohnhäuser der WOBA-Siedlung Eglisee als Beispiele für Objekte in der Schonzone.

Die Stadt- und Dorfbild-Schonzone ist wie die Schutzzone auf umfangreichere bauliche Ensembles ausgerichtet und zielt auf die Bewahrung des historischen und architektonisch-künstlerischen Charakters der bestehenden Bebauung (DSchG, § 13). So sollen insbesondere Bauvolumen und Massstäblichkeit gewahrt bleiben. Die Einweisung einer Liegenschaft in die Schutzzone erfolgt im Rahmen der Zonenplanung.

Zuständig für die Beurteilung von baulichen und gestalterischen Massnahmen in der Schonzone sind in der Regel die Stadtbildkommission (Basel), die Ortsbildkommission (Riehen) und die Dorfbildkommission (Bettingen). Bei Fällen von grosser Tragweite oder grundsätzlicher Natur sind ihre Beurteilungen von der Kantonalen Denkmalpflege zu visieren. Ist die Kantonale Denkmalpflege mit der Beurteilung der zuständigen Kommission nicht einverstanden, nimmt sie selbst Stellung zuhanden des Bau- und Gastgewerbeinspektorats bzw. der Allmendverwaltung. Ihre Stellungnahme geht derjenigen der Kommission vor.